Teure Trennung im Guten

Karrierespiegel online von Silvia Dahlkamp

Die Firma entlässt reihenweise Kollegen, Aufhebungsverträge sollen den Ausstieg schmackhaft machen. Was tun? Wer zu früh unterschreibt, ist oft der Verlierer. Acht Tipps, damit Sie keine Ansprüche riskieren.

Es sind die Wochen der bösen Vorahnung, die jeder fürchtet: Die Zahlen sind schlecht, der alte Chef geht, ein neuer kommt, in der Branche bekannt als ein harter Besen. Allen ist klar, jetzt beginnt der Kehraus. Und tatsächlich fackelt der strenge Vorgesetzte nicht lange. Alle müssen antanzen, alles steht auf dem Prüfstand, es wird knallhart kalkuliert: Gewinn- und Verlustrechnungen, Kosten-Nutzen-Analysen, Personal- und Ressourcenplanungen. Nach wenigen Wochen gibt es unter den Mitarbeitern nur noch ein Thema: Es wird Entlassungen geben.

Was tun? Warten, bis der Postbote per Einschreiben die Entlassung bringt? Oder besser selbst vorpreschen? Die ersten Kollegen haben schon einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Für sie ist der Nervenkrieg vorbei – einvernehmlich, ohne langen Streit. Kein Gerichtsprozess, dafür aber eine Abfindung. Ein gutes Arbeitszeugnis bekamen sie natürlich auch. Dazu einen Händedruck, ein freundliches Lächeln, ein Dankeschön. So wie man es sich wünscht: ein Abschied mit einem guten Gefühl.

Ein Aufhebungsvertrag ist für viele Mitarbeiter eine Alternative zur Kündigung. Dabei gehen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im gegenseitigen Einvernehmen auseinander. Doch die gütliche Trennung hat ihre Tücken. Wer in solchen Zitterwochen keinen kühlen Kopf bewahrt, kann mehr verlieren als seinen Arbeitsplatz: Rentenansprüche, Betriebsrenten, Lohnfortzahlungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Abfindungen.

Der Hamburger Arbeitsrechtler Daniel Marquard sagt: Für einen Arbeitnehmer lohnt sich ein Aufhebungsvertrag in der Regel nur, wenn er schon einen neuen Job hat und das Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden will. Und warnt: Wer nicht auf das Kleingedruckte achtet, dem sperrt das Arbeitsamt erst einmal für zwölf Wochen das Arbeitslosengeld.

Zurück in die Firma: Dort ist nach einem Jahr nichts mehr so, wie es früher mal war. Und die Mitarbeiter, die ausgeharrt haben, sind frustriert. Der Ton in den Konferenzen ist nicht besser, der Druck von oben noch größer geworden: Einige Abteilungen sollen ausgelagert, andere zusammengelegt werden. Die Personalabteilung lädt zum Gespräch. Auf dem Tisch liegt ein Aufhebungsvertrag. Die Referentin sagt: Unterschreiben Sie, das Angebot gilt nur hier und jetzt. Der Berliner Arbeitsrechtler Alexander Bredereck warnt: „Vorsicht, das ist unseriös.“

Das war’s also. 20 Jahre saß man in dieser Firma, hat gute Arbeit geleistet. Und jetzt ist von heute auf morgen Schluss. Wie lange reicht das Geld? Die Kinder stecken mitten in der Pubertät, das Haus ist nicht abbezahlt. Was passiert, wenn man keine neue Stelle findet? Auf dem Arbeitsmarkt sieht es schlecht aus, von unten drücken die Jungen nach – ehrgeizig, flexibel, billig. Fachanwalt Marquard sagt trotzdem: Mitarbeiter sollten niemals spontan unterschreiben. Oft sei es besser, auf Zeit zu spielen, denn im Zweifel biete ein Kündigungsschutzverfahren Arbeitnehmern mehr Sicherheit.

Was Arbeitnehmer beim Aufhebungsvertrag beachten müssen:

 

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